Johannisbeere - Ribes
Die meist winterharten laubabwerfenden Sträucher aus der nördlichen Hemisphäre können bis zu 3 Meter hoch werden. Die scharlachroten oder auch schwarzen Beeren sind essbar.
Für Bonsai geeignete Sorten sind Ribes odoratum - Gold-Johannisbeere, Ribes alpinum mit kleinen grünlichgelben Blüten und Ribes sanguineum mit rosa Blütentrauben.
Standort: An der vollen Sonne oder an halbschattigen Standorten füllt sich der Johannisbeer wohl.
Gestaltung/Stilarten: Frei aufrechte Form, geneigt und Halbkaskade sind die meist vorkommenden Formen.
Giessen: Schön feucht halten, Staunässe sollte aber vermieden werden. Im Winter etwas sparsamer giessen, aber nie ganz austrocknen lassen.
Düngen: Nachdem sich das Laub entfaltet hat, alle zwei Wochen mit Flüssigdünger düngen.
Schnitt: Nach der Blüte kann sofort zurückgeschnitten werden, die neuen Sommertriebe können dann nachher eingekürzt oder, wenn nicht brauchbar, gleich entfernt werden.
Drahten: Im Juni. Nach einem halben Jahr wieder entfernen, nicht einwachsen lassen. Ältere Äste sollten mit Hilfe von Spanndrähten im Frühjahr, wenn der Saftstrom die Äste wieder flexibel gemacht hat, in Form gebracht werden.
Umtopfen: Alle zwei bis drei Jahre im zeitigen Frühjahr mit einem Wurzelschnitt umtopfen. Eine Bonsaieinheitserde genügt vollauf. Drainage-Abdeckgitter nicht vergessen.
Wachstumsstörungen: Blattverbrennungen können bei grosser Hitze vorkommen. Standortwechsel oder leicht schattieren.
Pflanzenschutz: Mehltau - Blasenrost.
Blattläuse.
Schildläuse.
Siehe Kapitel: Pflanzenschutz
Überwinterung: Der Johannisbeer ist eigentlich winterfest. Da unsere Bonsais in flachen Schalen stehen, ist ein Winterschutz unumgänglich. Frostfrei aufstellen aber nicht über +6°C.
Sie dürfen diesen Text und Bilder für Ihren privaten Gebrauch ausdrucken. Die unveränderte Verwendung auf privaten Internetseiten ist nur mit einem Hinweis auf unser Urheberrecht und einem Link zu unserer Homepage www.bonsaipflege.ch erlaubt. Die Verwendung auf kommerziellen Seiten ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung erlaubt.
bonsaipflege.ch